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Frühe Hilfen

Beschreibung

Pflege und Erziehung der Kinder- und Jugendlichen sind das natürliche Recht der Eltern und der zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft (Art. 6 Absatz 2 Grundgesetz; § 1 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch, § 1 Abs. 2 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz). Soweit erforderlich, sollen die Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung unterstützt werden. Dies umfasst insbesondere auch Information, Beratung und Hilfe. Kern ist die Vorhaltung eines möglichst frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren (0-3 Jahre) für Mütter und Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter.

In Bayern steht hierzu ein vielfältiges Angebot unterschiedlicher Leistungsanbieter zur Verfügung. Insbesondere die flächendeckend vorhandenen rund 180 Erziehungsberatungsstellen, einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden,  bieten Eltern bei allen Fragen der Erziehung, bei Problemen von oder mit Kindern und Jugendlichen, aber auch in familiären Krisenzeiten qualifizierte Beratung und Hilfe an. Unter www.fruehehilfen.bayern.de ist eine Übersicht zu den Angeboten Früher Hilfen in Bayern zu finden. Eine besondere Rolle kommt den Kooperationspartnern des Gesundheitsbereichs zu, wenn es darum geht, Familien möglichst frühzeitig zu erreichen und ihnen Hilfemöglichkeiten insbesondere der Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen. Sie haben eine besondere Schlüsselstellung und sind äußerst wichtige Partner im KoKi-Netzwerk frühe Kindheit. Bei der Umsetzung der Bundesfonds Frühe Hilfen gemäß § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz wird daher der besondere Fokus auf den verstärkten Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-innen in den KoKi-Netzwerken frühe Kindheit gelegt.

Zentraler Ansprechpartner zur Hilfestellung und Unterstützung in belastenden Lebenssituationen sind die Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk frühe Kindheit) der bayerischen Jugendämter. Wesentliche Aufgabe der KoKi-Fachkräfte ist die systematische Vernetzung der regionalen Angebote Früher Hilfen und die strukturelle Verankerung interdisziplinärer Zusammenarbeit zur Stärkung elterlicher Erziehungskompetenzen auch und insbesondere in familiären Belastungssituationen. Sie informieren über Unterstützungsangebote von Einrichtungen und Diensten sowohl der Kinder- und Jugendhilfe als auch anderer Hilfesysteme und vermitteln auf Wunsch dorthin. Ziel ist es, Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig zu erkennen, damit ihnen durch zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützungs- und Hilfeangebote rechtzeitig begegnet werden kann und Schutzfaktoren gestärkt werden. Die Leistungen des KoKi-Netzwerkes sind ein unterstützendes Angebot für Eltern. Eine Inanspruchnahme erfolgt freiwillig. Neben der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen geht es darum, durch die Förderung elterlicher Beziehungs-, Bindungs- und Erziehungskompetenzen vor allem auch positive Entwicklungschancen für Kinder zu schaffen. Die frühzeitige multiprofessionelle Unterstützung der Eltern bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung trägt maßgeblich zum gesunden Aufwachsen von Kindern bei und sichert deren elementaren Rechte wie Gesundheit und Leben, Förderung und Teilhabe. Frühe Hilfen leisten dadurch einen wesentlichen Beitrag zur Schaffung von mehr Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.

Weitere Hilfsangebote siehe auch:

- Kinder- und Jugendhilfe, Hilfen für

- Familien, Hilfen für

- Schwangerschaft, Hilfen bei

www.kinderschutz.bayern.de

www.erziehungsberatung.bayern.de

www.koki.bayern.de

www.fruehehilfen.bayern.de

www.familienland-bayern.de

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 04.10.2019