Wohngemeinschaften für ältere Menschen; Beratung
Beschreibung
Der Wunsch nach Selbstbestimmung und Selbstständigkeit hat in den letzten Jahren zur Entwicklung von neuen Wohnformen für ältere Menschen geführt. Inzwischen sind 169 ambulant betreute Wohngemeinschaften im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz für pflege- und betreuungsbedürftige ältere Menschen mit 12 Mieterinnen und Mietern, die alle Angelegenheiten des Zusammenlebens selbst regeln, entstanden. Soweit die Mieterinnen und Mieter selbst dazu nicht in der Lage sind, wird dies durch ein sog. Angehörigengremium (Gremium der Selbstbestimmung) übernommen.
Siehe auch Ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren
Landratsämter und kreisfreie Städte
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 14.10.2019
Stand: 14.10.2019