Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes
Kurzbeschreibung
Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.12.2024
Stand: 10.12.2024