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Jugend, © Riccardo Piccinini - Fotolia

Jugend

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Kinder- und Jugendhilfe

Beschreibung

Junge Menschen haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die Kinder- und Jugendhilfe trägt zur Verwirklichung dieses Rechtes bei, indem sie

  • junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördert,
  • Benachteiligungen vermeiden oder abbauen hilft,
  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung berät und unterstützt,
  • Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt,
  • positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen hilft.

Die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe umfassen Leistungen zugunsten junger Menschen und Familien wie Angebote zur Förderung von Kinder und Jugendliche; Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie; Erziehungshilfen für Kinder und Jugendliche sowie andere Aufgaben wie Beistandschaft und Amtsvormundschaft (Vormundschaft).

Sozialgesetzbuch VIII

Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; die Leistungen werden sowohl von den Jugendämtern als auch von Trägern der freien Jugendhilfe (Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände u.a.) erbracht; letztere können auch von den Jugendämtern mit der Durchführung anderer Aufgaben betraut werden.www.jugendsozialarbeit.bayern.de

www.blja.bayern.de/index.php

www.herzwerker.de/jugendhilfe/

Rechtsbehelf

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 05.12.2018