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Jugend, © Riccardo Piccinini - Fotolia

Jugend

Das Jugendamt unterstützt Eltern und Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen. Mit vorbeugenden, familienunterstützenden Angeboten will man, schließlich steht die Familie unter dem besonderen Schutz des Staates, dazu beitragen, das Wohl von Kindern von Anfang an, beispielsweise durch sog. Frühe Hilfen, zu schützen und positive Lebensbedingungen für Familien schaffen.

Das Aufgabenspektrum reicht von der Organisation einer qualitätsvollen Kinderbetreuung über die Erziehungsberatung und den Schutz des Kindeswohls bis hin zur Förderung von Angeboten für Jugendliche und zur Schaffung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt.

Die Pflege und die Erziehung der Kinder fallen in erster Linie in den Verantwortungsbereich der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Dennoch ist das Jugendamt verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder auch und gerade in ihrem Zuhause gefährdet zu sein scheinen. Beim Kinderschutz müssen Fachkräfte in oft komplexen familiären Situationen entscheiden und zwischen Elternrecht und Kindeswohl abwägen.

Zu den Leistungen des Jugendamtes zählen auch in Ausnahmefällen die Inobhutnahme, die Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft sowie die Adoptionsvermittlung. An das Jugendamt kann sich jede und jeder wenden, insbesondere auch Kinder und Jugendliche, wenn sie Probleme haben oder in Notsituationen sind.

Sie haben Fragen und/oder möchten Angebote nutzen? Suchen Sie nach einer Kita oder Tagespflege? Haben Sie sich von Ihrem Partner getrennt und machen sich Sorgen, was aus Ihren Kindern wird?
Für diese und weitere Fragen stehen Ihnen die engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ansbacher Jugendamts täglich zur Seite und setzen sich für alle Kinder, Jugendlichen und Familien unermüdlich ein.

Das Jugendamt (Amt für Familie, Jugend, Senioren und Integration) hat seinen Sitz in der Nürnberger Straße 32 in 91522 Ansbach.

Einen Ausschnitt des Dienstleistungsspektrums finden Sie hier: