Gemeinsame Sorge; Erklärung
Kurzbeschreibung
Nicht miteinander verheiratete Eltern können eine Sorgeerklärungen abgeben. Diese wird vom Jugendamt beurkundet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.10.2024
Stand: 10.10.2024