Familiengericht; Mitwirkung des Jugendamtes bei gerichtlichen Verfahren
Kurzbeschreibung
In bestimmten Angelegenheiten muss das Familiengericht vor einer Entscheidung das Jugendamt anhören.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025
Stand: 05.03.2025