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Allgemeiner Sozialdienst

Der Allgemeine Sozialdienst ist die zentrale Anlaufstelle für die Bereiche Kinder, Jugend und Familie im Zusammenhang mit Erziehung. Der Sozialdienst gewährt unterstützende Hilfe in verschiedenen Formen und sieht das Ziel darin, Ressourcen von Hilfesuchendenden zu nutzen beziehungsweise zu der Bewältigung von Defiziten auch in komplexen sozialen Problemlagen beizutragen.

Zu den Aufgaben des Allgemeinem Sozialdienstes gehören:

  • Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Eltern bei Fragen zu Erziehung und Entwicklung
  • Unterstützung und Vermittlung bei familiären Schwierigkeiten
  • Hilfe in Not- und Krisensituationen
  • Information über die Angebote der Jugendhilfe
  • Initiierung von notwendigen erzieherischen Hilfsangeboten oder Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche
  • Information, Unterstützung und Vermittlung im Rahmen von Trennung oder Scheidung und der Ausübung der elterlichen Sorge beziehungsweise des Umgangsrechts
  • Schutz und Hilfe bei familiären Krisen und Kindeswohlgefährdung
  • Stellungnahmen für verschiedene Gerichte, wie Familiengericht oder Vormundschaftsgericht
  • Vermittlung und Begleitung bei ambulanten Hilfsangeboten
  • Teilstationäre und stationäre Hilfsangebote