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Finanzielle Hilfe

Um die finanzielle Belastung für Bauherren zu mildern, stehen verschiedene direkte und indirekte Finanzierungshilfen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne!

Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit uns Kontakt auf.

 

Steuervergünstigungen

Nach den §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden in Sanierungsgebieten im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Zur Erlangung einer Steuerbescheinigung müssen diese Maßnahmen mit der Stadt Ansbach vertraglich vereinbart werden.

 

Fassaden- und Gestaltungsprogramm

Das kommunale Förderprogramm gilt für die förmlich festgesetzten Sanierungsgebiete der Stadt Ansbach. Mit dem Förderprogramm ist die Verbesserung des äußeren Zustandes von Wohngebäuden und des stadtgestalterischen Erscheinungsbildes sowie die Bewahrung der Vielfalt an historischen Bauformen in Sanierungsgebieten beabsichtigt.

Die Richtlinien und der Antrag stehen zum Download zur Verfügung (siehe Dokumente).

Fördervoraussetzung

Der Antrag auf eine Modernisierungsvereinbarung für die steuerliche Abschreibung sowie für  das Fassaden- und Gestaltungsprogramm kann mit einer Aufstellung der geplanten Maßnahmen und Kosten formlos beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz gestellt werden. Die Bewilligung der Zuschüsse erfolgt in einem zwischen dem Hauseigentümer und der Stadt Ansbach abzuschließenden Modernisierungsvertrag.

Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich. Kommen Sie deshalb frühzeitig auf uns zu, wir beraten Sie gerne.