Einzelhandelsentwicklungskonzept
Zielsetzung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist es, die Entwicklung der Stadt vor allem hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandel – dabei vor allem größer flächigem Einzelhandel – zu beschreiben. Der integrierenden Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der baulichen und verkehrlichen Entwicklung der Stadt kommt hierbei eine besondere Bedeutung zu.
Wesentliche Veränderungen der Markt- und Standortbedingungen und eine dynamische Entwicklung im Einzelhandel der Stadt Ansbach haben im Jahr 2015 eine Überarbeitung und Aktualisierung des Einzelhandelsentwicklungs-konzept von 2009/2010 erforderlich gemacht.
Das Einzelhandelsentwicklungskonzept, dient dem Stadtrat und der Verwaltung seitdem als Entscheidungshilfe bei folgenden Themen:
- Notwendigkeit von Neuansiedlungen, mögliche Standorte
- zusätzlicher Bedarf an einzelnen Angeboten (Sortimenten)
- Aussagen zu einzelnen Sortimentsbereichen und zu Dimensionen der Verkaufsfläche
- Empfehlungen für andere Wirtschaftsbereiche (Gastronomie, Dienstleistungen, Gewerbe)
- Integration der wirtschaftlichen Stadtentwicklung in die Ziele und Vorgehensweise der Städtebauförderung
- Möglichkeiten von flankierenden Maßnahmen zur Stärkung des Standorts Ansbach beziehungsweise des Stadtzentrums