Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Genehmigungs- und erlaubnispflichtige Maßnahmen an Bodendenkmäler

Jeder Bodeneingriff im gesamten Bereich der Altstadt – ebenso wie im Bereich aller übrigen ausgewiesenen Bodendenkmäler – unterliegen ebenso der Erlaubnispflicht.

Auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege (siehe Verlinkung) kann ein Online-Zugriff auf die Bayerische Denkmalliste erfolgen. Hier sind auch die Bodendenkmäler verzeichnet.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Beginn irgendwelcher Arbeiten an uns und fragen Sie nach, ob dafür eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist.

Der Erlaubnisantrag nach Art. 7 DSchG liegt für Sie ebenfalls zum Download bereit (siehe Dokumente).

Weitere Informationen über die Bodendenkmalpflege und möglichen Baumaßnahmen können Sie in den Broschüren des Landesamtes für Denkmalpflege nachlesen (siehe Verlinkung).