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Genehmigungs- und erlaubnispflichtige Maßnahmen an Baudenkmälern

Jede bauliche Veränderung eines Denkmals, beispielsweise ein Fassadenanstrich und auch Arbeiten im Inneren des Hauses, müssen vor Ausführung der Maßnahme, von der Unteren Denkmalschutzbehörde erlaubt werden, sofern sie nicht sowieso baugenehmigungspflichtig sind. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der Nähe von Baudenkmälern Anlagen errichtet, verändern oder beseitigen möchte.

Das können bei Einzelbaudenkmälern und in Ensemblebereichen zum Beispiel sein:

  • Erneuerung und Instandsetzung von Fenstern und Türen, Dachdeckung, Balkonen, Kaminen, Verblechungen
  • Einbau von Dachflächenfenstern, Solaranlagen
  • Anbringung von Vordächern, Terrassen, Satellitenanlagen
  • Neuanstrich der Fassade
  • Änderung der Einfriedung
  • Errichtung von genehmigungsfreien (nach BayBO) Nebengebäuden (zum Beispiel Gartengerätehäuschen)

Zu den Veränderungen im Innern von Einzelbaudenkmälern zählen unter anderem:

  • Erneuerung von Innenputzen, Fliesen, Innenanstrichen
  • Erneuerung von Innentüren, Fußböden, Treppen
  • Wanddurchbrüche, Veränderungen im Grundriss
  • Neueinbau von Bädern
  • Austausch oder Ergänzung von Elektro-, Heizungs- und Wasserinstallation

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor Beginn irgendwelcher Arbeiten an uns und fragen Sie nach, ob dafür eine Baugenehmigung oder eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Wir beraten Sie gerne und können Ihnen den richtigen Weg zur Umsetzung der baulichen Maßnahme wie eventuelle Fördermöglichkeiten aufzeigen.

Den Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis können Sie hier herunterladen (siehe Dokumente).

Um einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 Denkmalschutzgesetz zu stellen, gehen Sie bitte folgendermaßen vor:

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen ihn in 3-facher Ausfertigung ein!

Beizufügen sind folgende Unterlagen:

  • Lageplan des Objektes
  •  Bauzeichnung oder Fotomontage der Maßnahme mit Bemaßung
  • Fotos des jetzigen Zustandes Bestand
  • zusätzliche Pläne/ Unterlagen bei Bedarf zur besseren Erläuterung
  • Baubeschreibung Erläuterung der Maßnahme

Bitte beachten Sie, dass nur bei Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen eine Bearbeitung möglich ist!

Mit der Maßnahme darf erst nach schriftlicher Erteilung der Erlaubnis begonnen werden. Bitte beachten Sie hierbei die möglichen Auflagen im Bescheid!

Etwaige Zuschüsse sind separat und nach vorheriger Beratung durch das Stadtentwicklungsamt zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege und in der Broschüre „Baumaßnahmen an Baudenkmälern“ des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (siehe Verlinkung).