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Finanzielle Hilfe

Der Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern steht im öffentlichen Interesse. Um die finanzielle Belastung für den Bauherren zu mildern, stehen verschiedene direkte und indirekte Finanzierungshilfen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne!

Bitte nehmen Sie in jedem Fall rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme mit uns Kontakt auf.

Reine Unterhaltsmaßnahmen können nicht gefördert werden.

Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer

Erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sind laut Einkommenssteuergesetz für Maßnahmen möglich. die der Erhaltung oder sinnvollen Nutzung eines Baudenkmales dienen.

Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, muss bei der zuständigen Finanzbehörde die Bescheinigung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vorgelegt werden. Um diese Bescheinigung zu erhalten ist eine vorherige Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege notwendig.

Direkte Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Baumaßnahmen

Baumaßnahmen am Denkmal können finanziell unterstützt werden; allerdings kann auch nur der so genannte „denkmalpflegerische Mehraufwand“ bezuschusst werden. Dieser ist die Differenz aus den entstandenen Mehrkosten, abzüglich der Kosten für den „normalen“ Erhaltungsaufwand eines nicht unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes.

Folgende Zuschussgeber sind möglich:

  • Stadt Ansbach
  • Bezirk Mittelfranken
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Die Zuschussanträge stehen zum Download zur Verfügung (siehe Dokumente).

Fördervoraussetzung

Eine Bezuschussung ist nur möglich, wenn die Baumaßnahme beantragt und genehmigt wurde. Außerdem ist zu beachten, dass der Zuschussantrag vor Baubeginn einzureichen ist. Eine nachträgliche Förderung ist nicht möglich.