VEP Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. E 14 »Wohnanlage an der Eichenbachstraße zwischen »Sternstraße« und »Am Hirtenfeld« als vorhabenbezogener Bebauungsplan
Mit Sitzung vom 26.10.2021 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplans Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. E 14 „Wohnanlage an der Eichenbachstraße zwischen Sternstraße und Am Hirtenfeld“ beschlossen.
Das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. E 14 wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB – Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.
Anlass für das Deckblatt zum Bebauungsplan ist die Absicht des Vorhabenträgers und Eigentümers der Grundstücke, auf der Fläche eine dreigeschossige Mehrparteienwohnanlage mit 26 Wohneinheiten zur errichten. Der bisher rechtskräftige Bebauungsplan Nr. E 14 setzt für den zu überplanenden Bereich eine eingeschossige Bebauung mit geneigten Dächern (35-48 Grad DN) fest.
Ziel ist, für die unbebauten, aber bereits erschlossenen Grundstücke die Entwicklung von verdichtetem Wohnungsbau im Rahmen des Ansbacher Wohnbaumodells (AWM) zu ermöglichen und weiterhin den bereits im Ursprungsbebauungsplan festgesetzten Lärmschutz für die nördlich angrenzende Wohnbebauung mit Realisierung des Vorhabens umzusetzen.
Mit dem Deckblatt werden somit die Festsetzungen, im Wesentlichem zum Maß der baulichen Nutzung und Gebäudehöhe, sowie zur Dachform angepasst, um die geplante Wohnanlage mit Tiefgarage errichten zu können. Der bestehende Fußweg soll auf Kosten des Vorhabenträgers nach Westen verlegt werden ohne dass dadurch Einschränkungen für das Fußwegenetz entstehen.
Die Zufahrt zur Tiefgarage war in der bisherigen Planung von Norden aus über die Straße „Am Mühlfeld“ vorgesehen.
Im Zeitraum vom 29.11.2021 bis einschließlich 13.12.2021 wurde die Öffentlichkeit frühzeitig von den Planungen unterrichtet und erhielt die Möglichkeit zur Stellungnahme im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im Zeitraum vom 29.11.2021 bis einschließlich 27.12.2021 gem. § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Nachdem von Seiten der Öffentlichkeit nahezu alle Stellungnahmen auf die unzureichende Eignung der Straße „Am Mühlfeld“ zur Erschließung des geplanten Bauvorhabens verweisen, wurde die ursprüngliche Planung u. a. hinsichtlich der Haupterschließungsstraße geändert. Die Zufahrt zur Tiefgarage erfolgt nun von Süden über die Eichenbachstraße.
