Deckblatt Nr. 37 zum Flächennutzungsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche für Windenergie in Strüth und Bebauungsplan Nr. Ne 6 »Windenergieanlage Strüth« mit Festsetzung einer externen Ausgleichsfläche in der Gemarkung Neuses bei Ansbach, Flurstück Nummer 1323 (Teilfläche)
Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Windenergieanlage zu schaffen. Zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren gem. § 4a Abs. 2 BauGB).
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 08.05.2023 bis einschließlich 09.06.2023 statt. Sofern Sie eine Stellungnahme abgegeben haben, wurde diese in der Stadtratssitzung vom 23.10.2024 behandelt. Die Abwägung der Stellungnahmen entnehmen Sie bitte der Abwägungstabelle, welche den Auslegungsunterlagen beigefügt ist.
Ebenfalls in der Stadtratssitzung vom 23.10.2024 wurde die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom Samstag, den 26.10.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 27.11.2024 statt. In dieser Zeit können Sie zu den Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51377 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.