Bebauungsplan Nr. 73 »Nahversorgungszentrum Welserstraße«
Der Stadtrat hat am 26.11.2025 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplans beschlossen. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung des Einzelhandelsstandorts „Nahversorgungszentrum Welserstraße“ und die Anpassung an die Empfehlungen des aktuellen Einzelhandelsentwicklungs-konzeptes Ansbachs.
Zur Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der dazu-gehörigen Begründung und sonstigen Unterlagen, auf der Internetseite der Stadt Ansbach unter Bauen & Wohnen, Bauleitplanung, Aktuelle Bauleitplan-verfahren von Montag, den 01.12.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 17.12.2025 abrufbar und einsehbar.
Weiterhin können die Unterlagen während dieses Zeitraumes in der Stadt-verwaltung, Nürnberger Str. 32, 3.OG / Kopierraum, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Montag von 13.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr) auf dem Bildschirm eingesehen werden.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie Telefonisch unter 0981/ 51 -377 oder per Email an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.
