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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem VEP Nr. Ne 8 »für einen Teilbereich im Ortsteil Wasserzell« und Deckblatt Nr. 41 zum Flächennutzungsplan

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat mit Sitzung vom 26.09.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integriertem VEP Nr. Ne 8 sowie die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) beschlossen.

In gleicher Sitzung wurde der Entwurf zum Bebauungsplan vom 08.08.2023 sowie der Entwurf zum Deckblatt des Flächennutzungsplanes vom 28.08.2023 gebilligt.

Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohnbauvorhaben im Ortsteil Wasserzell.

Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nr. 285/3 und 285/4 der Gemarkung Neuses.

Die Frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum von Dienstag, den 07.11.2023 bis einschließlich Freitag, dem 08.12.2023 statt. In dieser Zeit können die Planunterlagen zusätzlich im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, 3. OG, Gang, Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach, zu den Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Str. 32, Zimmer 3.05/3.06, sowie telefonisch unter 0981/51-467 und -486 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.