Vorhabenbezogener Bebauungsplan Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. XIV und Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. XVII - »Änderung der Festsetzungen für einen Teilbereich der Schaitbergerstraße«
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung der Innenstadt Ansbach. Ziel der Planungen ist die geordnete Nachverdichtung und Behebung städtebaulicher Missstände in innerstädtischer Lage.
Das Verfahren wird gem. § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung durchgeführt. Demnach wird von der Umweltprüfung nach „ 2 Abs. 4, vom Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach §3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Im Zeitraum vom 14.03. bis einschließlich 18.04.2023 können den Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51467 oder per Email stadtentwicklungsamt@ansbach.de.