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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Deckblatt Nr. 6 zum Bebauungsplan B6 »Änderung der Festsetzungen westlich der Gottlieb-Daimler-Straße« Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Das Grundstück mit der Flurnummer 95/8 der Gemarkung Brodswinden, welches von der angestrebten Planänderung betroffen ist, liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan B 6.

Nach aktuellem Planungsrecht sind an dieser Stelle des Gewerbegebietes Ausgleichsflächen und ein Regenrückhalteteich vorgesehen. Weder die Ausgleichflächen, noch der Regenrückhalteteich sind bisher umgesetzt worden.

Die Abwasserentsorgung Ansbach (awean) AöR hat der Stadt Ansbach signalisiert, dass die Fläche mit der Zweckbindung Regenrückhalteteich an dieser Stelle nicht weiter benötigt wird und anderweitige Verwendung finden kann. Dies wird als Anlass genommen das bestehende Planungsrecht entsprechend dahingehend zu ändern, dass keine Brachflächen innerhalb des Gewerbegebiets entstehen.

Der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Stadtratssitzung vom 28.03.2023 gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom Montag, den 08.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 09.06.2023 statt.

Im Zeitraum vom Montag, den 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, den 22.03.2024 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.

In dieser Zeit können zu den Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51496 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.