Deckblatt Nr. 37 zum Flächennutzungsplan zur Darstellung einer Sonderbaufläche für Windenergie in Strüth und Bebauungsplan Nr. Ne 6 »Windenergieanlage Strüth«
Der Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Windenergieanlage zu schaffen. Zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplans wird der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren gem. § 4a Abs. 2 BauGB).
Bereits in der Stadtratssitzung am 26.07.2022 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst. Der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Stadtratssitzung vom 28.03.2023 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum vom Montag, den 08.05.2023 bis einschließlich Freitag, den 09.06.2023 statt. In dieser Zeit können zu den Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51377 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.