Vorhabenbezogener Bebauungsplan Deckblatt Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 1-IV "Für einen Teilbereich zwischen Klopstockstraße und Holbeinweg"
Der Stadtrat hat mir Sitzung vom 29.03.2022 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 1-IV der Gemarkung Ansbach gebilligt. Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Nachverdichtung, indem eine bestehende Baulücke geschlossen wird. Hierzu wird das bestehende Baurecht erweitert. Die bestehenden Festsetzungen des Ursprungsbebauungsplanes werden für die Genehmigungsfähigkeit der, mit der Stadt Ansbach abgestimmten Planungen zur Bebauung, entsprechend geändert.
Das Verfahren wird auf Grundlage der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Im Hinblick auf die umweltbezogenen Informationen wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erstellt.
Der Öffentlichkeit wird an dieser Stelle im Zeitraum vom Mittwoch, dem 20.04.2022 bis einschließlich Freitag, den 20.05.2022 im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit der Planeinsicht und Stellungnahme gegeben.
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planungen besteht per Email, Telefon oder direkt im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz.