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Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) Nummer Ne 7 „Weinbergplateau II: Wohnen am Tiergartenwald“

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat mit Sitzung vom 26.07.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan (GOP) Nr. Ne 7 „Weinbergplateau II: Wohnen am Tiergartenwald“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf in der Fassung vom 21.06.2023 gebilligt.

Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung neuer Wohnbaugrundstücke im nördlichen Bereich des Stadtgebietes Ansbach.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummern 887,887/2, 888, 889, 891, 892, 893, 893/2 und 853/5 der Gemarkung Neuses sowie die Flurnummern 94/21 und 94/23 der Gemarkung Hennenbach.

Die Frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum von Montag, dem 11.09.2023 bis einschließlich Freitag, dem 13.10.2023 statt. In dieser Zeit können die Planunterlagen zusätzlich im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, 3. OG, Gang, Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach, zu den Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Als zusätzliche Informationsmöglichkeit findet am Mittwoch, dem 20.09.2023 ab 17 Uhr im Tagungszentrum Onoldia/Simon-Marius-Saal, Hofwiese 1, 91522 Ansbach, eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Str. 32, Zimmer 3.05/3.07, sowie telefonisch unter 0981/51-467 und -491 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.