Bebauungsplan Nr. Be 1 " für einen Teilbereich im Stadtteil Bernhardswinden zwischen den Ortsverbindungsstraßen nach Meinhardswinden und Kurzendorf" - Berichtigung der externen Ausgleichsflächen - Ergänzendes Verfahren gem. § 214 BauGB
Der Stadtrat hat am 28.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. Be 1 „für einen Teilbereich im Stadtteil Bernhardswinden zwischen den Ortsverbindungsstraßen nach Meinhardswinden und Kurzendorf“ hinsichtlich seiner Festsetzungen zu den Ausgleichsflächen zu berichtigen. Im Rahmen des ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB wird der Bebauungsplan hinsichtlich der Zuordnungsfestsetzung für die externen Ausgleichsflächen ergänzt und berichtigt. Die Grundsätze der Planung werden nicht berührt.
Es wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu der geänderten Festsetzung (Zuordnungsfestsetzung) und ergänzten Plandarstellung abgegeben werden können.
Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen können während der erneuten Offenlage gem. § 4a Abs. 3 BauGB im Zeitraum vom 22.05. – 23.06.2023 beim Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail hervorgebracht werden.