Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Bauleitplanung

Zur Aufstellung eines Bebauungs- oder des Flächennutzungsplanes wird ein im Baugesetzbuch (BauGB) normiertes Verfahren durchlaufen, das sicherstellt, dass öffentliche und private Belange untereinander und gegeneinander abgewogen werden. Hierzu ist insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange von Bedeutung, in deren Rahmen die für die Aufstellung des Bauleitplans notwendigen Informationen über die verschiedenen Belange gesammelt wird. Dieses Verfahren wird durch das Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz durchgeführt und betreut, die Beschlüsse werden im Bauausschuss der Stadt Ansbach vorberaten und durch den Stadtrat gefasst.

Bei Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Sachbearbeiter. Die Zuständigkeit entnehmen Sie der Übersichtskarte (siehe Dokumente).

Für eine persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte einen Termin.