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Sicherheit, © Robert Kneschke

Straßenverkehr

Zum Sachgebiet „Straßenverkehrsrecht“ gehören die Verkehrsführung und baustellenbedingte Verkehrsumleitungen sowie die Überwachung sowohl des ruhenden als auch des fließenden Verkehrs. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen auch Ausnahmegenehmigungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (z. B. Parkausweise für Bewohner und schwerbehinderte Personen, Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe).