Bauträger und Baubetreuer; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger
Kurzbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig als Bauträger oder Baubetreuer tätig werden wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 07.01.2020
Stand: 07.01.2020
Online Verfahren
Online-Antragstellung für Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c GewO - IHK für München und Oberbayern
Wenn Sie als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden möchten, können Sie bei der IHK für München und Oberbayern die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis/e online beantragen.
Wenn Sie als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter mit Sitz in Bayern (ausgenommen Kammerbezirk Aschaffenburg) tätig werden möchten, können Sie bei der IHK für München und Oberbayern die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis/e online beantragen.