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Personalausweis; Sperrung und Entsperrung der Online-Ausweisfunktion bei Verlust

Kurzbeschreibung

Sie können neben der Verlustmeldung des Personalausweises bei der Personalausweisbehörde die Online-Ausweisfunktion Ihres verlustigen Personalausweises entweder bei der telefonischen Sperrhotline sperren lassen oder bei der Personalausweisbehörde. Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie die Sperrung in der Personalausweisbehörde aufheben lassen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 20.12.2019

Hinweise

Bei Sperrung der eID-Funktion über die Hotline sind Sie zusätzlich verpflichtet, den Verlust der Personalausweisbehörde zu melden (siehe unter "Verwandte Themen").