Heilpraktikererlaubnis; Beantragung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde ohne ärztliche Berufserlaubnis oder Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Hierfür sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen.
Die Heilpraktikererlaubnis darf grundsätzlich nicht auf einzelne Gebiete eingeschränkt werden. Eine Ausnahme besteht für das Gebiet der Psychotherapie und für die Gesundheitsfachberufe Physiotherapie und Podologie.
Online-Antrag Heilpraktikererlaubnis
Hier können Sie den Onlineservice zur Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis nutzen.
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 25. Lebensjahr vollendet haben und mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen können. Weiterhin sind für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis notwendig:
- Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Berufseignung
- Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Gesundheitsverwaltung des zuständigen Landratsamtes oder - sofern kreisfreie Städte ein eigenes Gesundheitsamt haben - durch das Gesundheitsamt der kreisfreien Stadt
Erforderliche Unterlagen
(z. B. Geburtsurkunde, tabellarischer Lebenslauf, aktuelles ärztliches Attest, aktuelles behördliches Führungszeugnis, Nachweis über den Schulabschluss)
Redaktionell verantwortlich
Stand: ..fdd1387c2b6eab2466cbcb064fcea67c
Ergänzungen
Ergänzungen von der Stadt Ansbach zur Beantragung einer Heilpraktikererlaubnis:
Folgende Fristen gelten:
Frist für die Überprüfung im März : Abgabefrist der Antragsunterlagen jeweils zum 31.12. des Vorjahres
Frist für die Überprüfung im Oktober: Abgabefrist der Antragsunterlagen jeweils zum 30.06. des Vorjahres
Kosten:
Die Gebühr beträgt 250 Euro für den Bescheid; weitere Kosten durch das Gesundheitsamt werden separat berechnet