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Stadtleben in Ansbach (vor der Corona-Pandemie aufgenommen) © Jim Albright

Soziales

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Ambulante Wohn- und Betreuungsformen für Seniorinnen und Senioren

Beschreibung

Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung werden dringend verbesserte und neue ambulante Wohn- und Betreuungsformen benötigt. Um den Bedürfnissen der Betroffenen gerecht zu werden, wie z. B. dem Wunsch nach Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit im Alter, Wohnen in der vertrauten und gewohnten Umgebung sowie der Finanzierbarkeit, haben sich verschiedene neue ambulante Wohn- und Betreuungsformen entwickelt und etabliert.

Ambulant betreute Wohngemeinschaften

Ambulant betreute Wohngemeinschaften für pflege- und betreuungsbedürftige Menschen sollen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt ermöglichen. In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben bis zu zwölf Mieterinnen und Mieter, die  im sogenannten Gremium der Selbstbestimmung alle Angelegenheiten des Zusammenlebens selbst regeln. Soweit die Mieterinnen und Mieter selbst dazu nicht mehr in der Lage sind, werden sie im Gremium durch ihre Vertreterin bzw. Vertreter oder Angehörigen vertreten.

Seniorenhausgemeinschaften

Mit den Seniorenhausgemeinschaften wird einerseits die Hoffnung verknüpft, im Alter nicht mehr alleine zu sein, andererseits spielt auch der Gedanke der gegenseitigen Hilfe eine Rolle. Ältere aktive Menschen leben miteinander in einem Haus. Die Mieterinnen und Mieter leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich und versorgen sich im Bedarfsfall gegenseitig, so dass sie bis an ihr Lebensende in der Hausgemeinschaft wohnen bleiben können.

Generationsübergreifende Wohnformen, die insbesondere Konzepte für Seniorinnen und Senioren beinhalten

Die Entwicklung von generationsübergreifenden Wohnformen für „Jung und Alt“ gewinnt an Bedeutung. Hier leben Mieterinnen und Mieter unterschiedlichen Alters und Familienstandes in einem Haus zusammen, um sich gegenseitig zu unterstützen.

Betreutes Wohnen

Das "Betreute Wohnen" ist eine private Wohnform für ältere Menschen, für die das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (ehemals Heimgesetz) nicht gilt. In der Regel handelt es sich um barrierefreie Wohnungen, die angemietet oder gekauft werden können und deren Miet-/Kaufvertrag zur Abnahme allgemeiner Betreuungsleistungen, wie Notrufdienste, die Vermittlung von Dienst und Pflegeleistungen oder Informationen und Beratungsleistungen (Grundleistungen) von bestimmten Anbietern verpflichtet. Die Wohnungen entsprechen in Ausstattung, Lage und Schnitt den Bedürfnissen älterer Menschen. Bei Bedarf können entsprechende Wahl- bzw. Service-Leistungen zusätzlich abgerufen werden. In Miet- und Betreuungsverträgen sind die jeweiligen Leistungsansprüche geregelt. Betreutes Wohnen entspricht den Wohnungswünschen vieler älterer Menschen, weil es die Aufrechterhaltung ihrer eigenständigen Lebensführung ermöglicht.

Sonstige innovative ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen

Dazu gehören Konzepte wie "Wohnen für Hilfe". Hier wird freier Wohnraum im eigenen Haus bzw. der eigenen Wohnung gegen stundenweise Hilfe im Alltag zur Verfügung gestellt. Der Aufbau von Wohnberatungsstellen, die durch Beratung zur Wohnungsanpassung dazu beitragen, dass ältere Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause wohnen bleiben können.

Die Förderung ambulant betreuter Wohngemeinschaften über die Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF erfolgt über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Richtlinie zur Förderung neuer ambulant betreuter Wohngemeinschaften sowie zur Förderung von Vorhaben zur Verbesserung der Lebensqualität und der Rahmenbedingungen in der Pflege (Förderrichtlinie Pflege - WoLeRaF) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Förderrichtlinie Selbstbestimmtes Alter Leben im Alter - SeLA des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales

Siehe auch Wohngemeinschaften für ältere Menschen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, Zentrum Bayern Familie und Soziales, Landratsämter und kreisfreie Städte, Koordinationsstelle Wohnen im Alter

www.stmas.bayern.de/senioren/recht/index.php

www.stmas.bayern.de/wohnen-im-alter/index.php

www.stmas.bayern.de/senioren/wohnen-im-alter/alternative/index.php

www.wohnen-alter-bayern.de

www.stmgp.bayern.de/pflege/pflegeeinricht_wohnform/ambulant_betreute_wg/index.htm

www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/foerderung-ambulant-betreuter-wohngemeinschaften/

 

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 27.09.2019