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Jugend, © Riccardo Piccinini - Fotolia

Jugend

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Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Kurzbeschreibung

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 18 Jahre), deren Eltern und junge Erwachsene (18 bis 21 Jahre) im Jugendstrafverfahren.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: ..bfc09a0f6e867b10343c8cda738cac85